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   BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00   

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https://dejure.org/2000,9491
BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00 (https://dejure.org/2000,9491)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00 (https://dejure.org/2000,9491)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2000 - 1 BvR 1399/00 (https://dejure.org/2000,9491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Gerichte die Bedeutung der Grundrechte der Beschwerdeführerin auf eine rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung und rechtliches Gehör verkannt hätten (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00
    Es ist in diesem Fall zumutbar, bereits gegen das unberichtigte Urteil Rechtsmittel einzulegen (vgl. BVerfGE 69, 381 ).
  • BGH, 28.06.2000 - XII ZB 157/99

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Falle der Urteilsberichtigung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 1 BvR 1399/00
    gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2000 - 3 WF 94/00 - in der Fassung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2000 - XII ZB 157/99 -.
  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 233/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

    Den Parteien wird zugemutet, im Rahmen ihrer Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels eine offenbare Unrichtigkeit des Urteils zu berücksichtigen, schon bevor dieses gemäß § 319 ZPO berichtigt wird (BGH, Urteil vom 9. November 2016 - XII ZB 275/15, aaO), und bereits gegen das unberichtigte Urteil Rechtsmittel einzulegen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. September 2000 - 1 BvR 1399/00, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.09.2022 - V ZB 85/20

    Beginn einer neuen Rechtsmittelfrist (erst) mit der Bekanntmachung des

    a) Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass nach ständiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG, NJW 2001, 142) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit grundsätzlich keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Rechtsmittelfrist hat.
  • VerfGH Berlin, 20.03.2024 - VerfGH 24 A/24
    erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschlüsse vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, VerfGH 11 A/22 - Rn. 15 und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; siehe dazu, dass in Einzelfällen auch eine einfache Nachfrage beim Fachgericht gefordert werden kann: BVerfG, Beschluss vom 12. September 2000 - 1 BvR 1399/00 -, juris Rn. 4).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 76 A/23

    Erfolgloser Eilantrag ua wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der

    Dieser verlangt von dem Antragsteller, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschlüsse vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, VerfGH 11 A/22 - Rn. 15 und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 -, Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. September 2000 - 1 BvR 1399/00 -, juris Rn. 4).
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